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Leistungen einer KFZ-Versicherung

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Bei den Kraftfahrzeugversicherungen handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung, wie es der Name schon sagt, um eine Pflichtversicherung. Jeder, der ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen möchte, muss diese Versicherung abschließen. Allerdings deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung längst nicht alle Schäden, die rund um das Automobil auftreten können. Dazu hat der Fahrzeugbesitzer die Möglichkeit, seine Leistungen durch verschiedene Zusatzversicherungen und Klauseln zu erweitern.

Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Am bekanntesten sind wohl die Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Teilkaskoversicherung deckt ergänzend Haarwildschäden, Sturm- und Glasschäden, Diebstahl des Fahrzeugs sowie festverbauter Gegenstände mit ab. Die Vollkasko erweitert diesen Versicherungsschutz bei Beschädigung durch Vandalismus und Ersatz aller anderen gestohlenen Gegenstände im Fahrzeug. Der größte Unterschied ist der Versicherungsschutz bei selbst verschuldeten Unfällen, allerdings nur, wenn keine Mutwilligkeit nachgewiesen wird. Die Teilkasko lohnt aufgrund der Konditionen und Leistungen auch bei älteren Fahrzeugen, vollkaskoversichert werden zumeist nur neuere Automobile.

Es gibt verhältnismäßig neue Zusatzversicherungen

Ergänzend können noch weitere Versicherungen abgeschlossen werden. Hierzu zählt die Invalidenunfallversicherung. Seit nicht allzu langer Zeit gibt es auch die sinnvolle Fahrerschutzversicherung. Kommt es zu einem Unfall, bei dem beide Unfallgegner 50 Prozent des jeweils gegnerischen Schadens wegen Teilschuld zahlen müssen, ist dies die einzige Versicherungsform, die der Fahrer beispielsweise bei einer Erwerbsunfähigkeit dauerhaft in Anspruch nehmen kann. Andere Versicherungen greifen nur im Todesfall oder für die Zeit der Krankschreibung. Eine ebenfalls relativ neue Erweiterung ist der Rabattschutz. Verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall, bei dem er in der Schadensfreiheitsklasse herabgestuft werden würde, findet versicherungsintern keine Abstufung statt – beim Versicherungswechsel aber schon.

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