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KFZ Vollkaskoversicherung Vergleich

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Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die durch einen Unfall verursacht werden. Es empfiehlt sich daher eine zusätzliche Absicherung, mit welcher das eigene finanzielle Risiko abgedeckt ist – dazu gehört z.B. die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Auto-Vollkaskoversicherung hat die Aufgabe, all die Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch einen Unfall entstehen, zu ersetzen. Dazu zählen nicht nur Schäden durch Dritte, sondern auch Schäden durch eigenes Verschulden. Begeht ein Dritter Fahrerflucht nach einem Unfall und kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, erbringt die Vollkaskoversicherung entsprechende Leistungen. Vor allem für Neuwagenbesitzer ist der Abschluss einer Auto-Vollkaskoversicherung daher sinnvoll.

KFZ-Vollkaskoversicherung: Leistungen

Die KFZ-Vollkaskoversicherung greift im Falle eines Unfalles, auch dann wenn der Versicherungsnehmer selbst die Schuld am Unfall trägt, werden die Kosten für eigene Schäden übernommen. Ausserdem leistet die Vollkaskoversicherung im Falle von Diebstahl, Vandalismus bei Brand oder Explosionen, sowie bei Einbruch und Raub. Weitere Leistungen sind bei Schäden durch äußere Einwirkungen, wie Hagel, Überschwemmung, Blitz oder Sturm und bei Zusammenstößen mit Haarwild möglich. Auch Glasbruchschäden, Kabelschäden oder Schäden durch Marderbisse werden durch die KFZ-Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Für wen ist eine KFZ-Vollkaskoversicherung geeignet?

Da es sich bei dieser Zusatzversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können Versicherungsnehmer frei entscheiden, ob ein Abschluss sinnvoll ist oder nicht. Aufgrund des hohen Leistungsumfanges ist allerdings mit höheren Kosten, als beispielsweise bei der Teilkaskoversicherung zu rechnen. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet jedoch nur einen Bruchteil der Leistungen der Vollkaskoversicherung. Daher kann grundsätzlich gesagt werden, dass Inhaber eines Neuwagens keinesfalls auf die Vollkaskoversicherung verzichten sollten. Dahingegen genügt für Inhaber eines Gebrauchtwagens der Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung.

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